The following terms and conditions are provided in German, which is the authoritative version.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an Seminaren und Weiterbildungsmaßnahmen, angeboten von der TACFIS GmbH, Waldmünchen. Für die Teilnahme an einer der genannten Veranstaltungen gelten die nachfolgenden Vertragsbedingungen. Die TACFIS GmbH behält sich Änderungen der Vertragsbedingungen und Betriebsbestimmungen sowie der Preise vor.
§ 2 Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung bietet der Kunde der TACFIS GmbH verbindlich den Abschluss eines Schulungsvertrages an. Die Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen. Der Vertrag kommt durch Annahme der TACFIS GmbH in Form einer schriftlichen Anmeldebestätigung zustande. Weicht der Inhalt der Anmeldebestätigung von der Anmeldung ab, liegt ein neues Angebot der TACFIS GmbH vor, an das sie für die Dauer von 10 Kalendertagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt.
§ 3 Leistungsumfang
Inhalt und Umfang der jeweiligen Schulungsveranstaltung sowie die damit verbundenen Nebenleistungen ergeben sich aus dem Seminarprogramm. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Die Reise- und Unterbringungskosten sind vom Teilnehmer zu tragen.
§ 4 Leistungsänderungen
Werden nach Vertragsabschluss Änderungen oder Abweichungen des Inhaltes oder der Organisation einer oder mehrerer Schulungsveranstaltungen bzw. einzelner Nebenleistungen notwendig, behält sich die TACFIS GmbH diese vor, soweit der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht, wenn die TACFIS GmbH den Grund für die Änderung treuwidrig gesetzt hat. Insbesondere kann ein angegebener Dozent bei unvorhersehbarer Verhinderung durch einen anderen Dozenten gleicher Qualifikation ersetzt werden; dies berechtigt den Kunden nicht zur Preisminderung. Eine nur zeitweise Teilnahme berechtigt nicht zur Gebührenminderung.
§ 5 Teilnehmerunterlagen
Schriftliches Schulungsmaterial, insbesondere Teilnehmerunterlagen, ist grundsätzlich Bestandteil der vertraglichen Leistungen der TACFIS GmbH. Der Teilnehmer erhält die Unterlagen zu Beginn bzw. im Verlauf der Veranstaltung. Diese Unterlagen dürfen zu anderen als privaten Zwecken nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der TACFIS GmbH vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergegeben werden. Die TACFIS GmbH behält sich vor, Kursinhalte und Unterlagen zu aktualisieren und zu modifizieren.
§ 6 Zahlungsbedingungen
Der vertraglich vereinbarte Schulungspreis ist spätestens bei Beginn der Veranstaltung zu bezahlen. Bei Nichtzahlung der Schulungsgebühr wird der Teilnehmer nicht zur Schulung zugelassen.
§ 7 Kündigung durch den Kunden / Stellung einer Ersatzperson
Der Kunde kann den Schulungsvertrag jederzeit kündigen; maßgeblich ist der nachweisliche Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung bei der TACFIS GmbH. Kündigt der Kunde, kann die TACFIS GmbH Ersatz für getroffene Vorbereitungen und Aufwendungen verlangen und diesen pauschalisieren: Wird die Teilnahme (a) weniger als 7 Tage, (b) 8 bis 14 Tage, (c) 15 bis 28 Tage und (d) 29 Tage und mehr vor Veranstaltungsbeginn gekündigt, hat der Kunde im Fall (a) den vollen Preis, im Fall (b) 75 % und im Fall (c) 45 % des Preises zu zahlen. Im Fall (d) fallen keine Kosten an.
Nimmt der Kunde nicht teil, bleibt seine Verpflichtung zur Zahlung des Preises unberührt. Die Schulungsleistung kann auf eine vom Kunden gestellte Ersatzperson übertragen werden. Bei Preisänderungen ist der Vertragspartner berechtigt, den Vertrag fristlos schriftlich zu kündigen; im Voraus entrichtete Gebühren werden anteilig erstattet.
§ 8 Kündigung durch die TACFIS GmbH
Die TACFIS GmbH kann eine Schulungsveranstaltung aus wichtigem Grund jederzeit ohne Frist kündigen. Erfüllungsort und – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand ist Waldmünchen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Dozent plötzlich erkrankt oder aus anderem wichtigen Grund ausfällt und trotz erheblicher Anstrengung kein Ersatz gleicher Qualifikation gestellt werden kann.
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die TACFIS GmbH die Veranstaltung mit einer Frist von einer Woche zum Beginn kündigen und unterrichtet die Teilnehmer unverzüglich. Wird die Veranstaltung gekündigt, erhält der Teilnehmer den bereits gezahlten Preis zurück. Die TACFIS GmbH behält sich vor, Teilnehmer bei Verstößen gegen geltendes Recht – insbesondere das Strafrecht – fristlos abzulösen; die Zahlungsverpflichtung bleibt in solchen Fällen unberührt.
§ 9 Haftung der TACFIS GmbH
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Dozenten, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und für die ordnungsgemäße Erbringung der Schulungsleistungen.
§ 10 Teilnehmerbescheinigung / Zertifikate
Der Kunde erhält nach Beendigung einer Veranstaltung sowie nach Zahlung der anfallenden Kosten eine Teilnehmerbescheinigung bzw. nach abgelegter Prüfung ein Zertifikat.
§ 11 Datenschutz
Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden. Diese Daten werden gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzes behandelt.
§ 12 Schlussbestimmungen
Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand ist Waldmünchen. Ansprüche des Vertragspartners aus diesem Vertrag müssen innerhalb eines Monats nach ihrer Entstehung gerichtlich geltend gemacht werden, andernfalls sind sie verjährt. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden oder Lücken aufweisen, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
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